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   OLG Karlsruhe, 16.09.1983 - 11 W 37/83   

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OLG Karlsruhe, 16.09.1983 - 11 W 37/83 (https://dejure.org/1983,13874)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.09.1983 - 11 W 37/83 (https://dejure.org/1983,13874)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. September 1983 - 11 W 37/83 (https://dejure.org/1983,13874)
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  • LG Karlsruhe, 05.12.2008 - 16 O 32/05

    Bebauungsplan: Beachtlichkeit einer gesicherten Erschließung auf Grund

    Einen selbständigen, im BGB nicht enthaltenen Erlöschensgrund konnte der Landesgesetzgeber nicht schaffen und hat das nach dem eindeutigen Wortlaut des § 31 AGBGB auch nicht getan, wonach das schon bisher eintragungsfähige Recht nunmehr eintragungsbedürftig geworden wäre (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. September 1983, 11 W 37/83, in Die Justiz 1983, 457, 458; OLG Stuttgart, Urteil vom 4. Juli 1997, 2 U 248/95 in NJW-RR 1998, 308 unter Hinweis auf Richter/Hammel, Bad-Württ. LFGG u. a., 3. Aufl., § 31 AGBGB Rz. 1 m. Rspr-Nachweisen; Staudinger, BGB, Kommentar, 2005, Rn 9 zu Art. 189 EGBGB unter Hinweis auf RG JW 1905, 71).

    In den ehemals kurfürstlich-pfälzischen Gebieten, die durch den Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803 an Baden fielen, galt im Grundsatz das gemeine Recht, das den Erwerb einer Servitut durch Ersitzung (gutgläubige 10 bzw. 20 Jahre dauernde Ausübung in der Überzeugung, ein privates Recht auszuüben) oder durch unvordenkliche Verjährung kannte (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. September 1983, 11 W 37/83, in Die Justiz 1983, 457, 458).

    Die in Landrechtssatz 682 genannte Durchfahrtsgerechtigkeit ist nicht eintragungsfähig, sie ist als Notwegrecht eine gesetzliche Durchfahrtsgerechtigkeit (Überschrift vor Landrechtssatz 649) und für ein derartiges Recht gilt Art. 187 EGBGB nicht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. September 1983, a.a.O.).

    Das hier in Frage stehende Recht ist als Wegegerechtigkeit eine unständige Dienstbarkeit (Landrechtssatz 688) und konnte ausschließlich durch Vergünstigung, das ist rechtsgeschäftliche Begründung durch Bestellung des Eigentümers oder dessen Anerkenntnis, entstehen (Landrechtssätze 691 Abs. 1, 695; vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. März 2006, 11 Wx 124/2004, in BWNotZ 2007, 31, 32; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. September 1983, a.a.O. unter Hinweis auf OLG Karlsruhe, Justiz 1983, 115; 78, 275/276, OLG Karlsruhe, Justiz 1970, 340; Platenius, Bad. Landrecht, 1896 S. 192; Doerner/Seng, Bad. Landesprivatrecht, 1906, § 107 Fußn. 4).

    Einen allgemeinen Erfahrungssatz, dass dem Eigentümer eines Grundstückes, das weder Zugang noch Zufahrt zu einem öffentlichen Weg hat, das Überfahrtsrecht als Dienstbarkeit über das andere Grundstück zusteht, gibt es zwar nicht (dazu vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. September 1983, a.a.O.).

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